Echtzeit-Screening gegen EU-Länderlisten
Salle Alcide de Gasperi, Charlemagne-Geb., Brüssel
Echtzeitüberwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen nach der EU-Liste von Drittländern mit hohem Geldwäscherisiko
Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2026
Themen
DG FISMA
Europäische Kommission (EK)
EU-Länderliste
Geldwäschereiprävention
Fortlaufender KYC (pKYC)
Länderscreening
Laufende Sorgfaltspflichten
Risiko-Scoring
Transaktionsüberwachung
Verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD)
"360 Screenings überwacht die Liste von Hochrisikoländern der EU und kennzeichnet Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, die erhöhte Sorgfalt erfordern"
Was ist die Liste von Drittländern mit hohem Geldwäscherisiko?
Im Einklang mit Art. 29 Abs. 1 AML-VO (hier) hat die Europäische Kommission (EC) die Befugnis, Drittländer ausserhalb der EU zu ermitteln ("Drittländer mit hohem Risiko"), die signifikante strategische Mängel in ihrem nationalen System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen.
Wann aktualisiert die EU ihre Liste von Drittländern?
Die Europäische Kommission aktualisiert ihre Liste mehrmals im Jahr, häufig in Übereinstimmung mit dem Zeitplan der FATF (hier).
Welche Abteilung innerhalb der Europäischen Kommission ist für die Auflistung von Hochrisikoländern zuständig?
Zuständig bei der Europäischen Kommission für die Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen ist die Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (DG FISMA).
Welcher Handlungsbedarf besteht bei Beteiligung eines EU-Hochrisikolandes?
Verpflichtete Unternehmen wie Finanzinstitute mit Sitz in der EU müssen "Geschäftsbeziehungen oder gelegentliche Transaktionen" mit Beteiligung eines der aufgelisteten Drittländer sorgfältig prüfen und verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) gegenüber Kunden mit risikoreichem Länderbezug anwenden.
Entscheidend ist, dass die EU-Liste der Hochrisikoländer über die graue und schwarze Liste der FATF hinausgehen kann, wodurch eine parallel laufende Überwachung geboten ist. Die Auswirkungen dieser beiden Listen auf (i) die Risikoklassifizierung des gesamten Kundenstamms eines Finanzinstituts sowie (ii) dessen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr sind nicht zu unterschätzen.
EU-Geldwäscheverordnung (AML-VO)
Gegenwärtig müssen Verpflichtete ausschliesslich bei Geschäftsbeziehungen mit Domizil in einem EU-Hochrisikoland verstärkte Sorgfaltspflichten walten lassen.
Wesentliche Änderung in Bezug auf die Risikoländer bringt die EU-Geldwäscheverordnung (AML-VO), welche ab Juli 2027 für alle EU-Mitgliedstaatenunmittelbar ohne weitere Umsetzungsakte Geltung entfaltet. Nach der neuen AML-VO ist bereits die blosse Beteiligung eines Risikolandes Auslöser für verstärkten Sorgfaltspflichten.
Solch eine Beteiligung kann etwa vorliegen, wenn die Vermögenswerte einer Transaktion in einem Drittstaat mit hohem Risiko liegen, auch wenn die Vertragspartner und wirtschaftlichen Eigentümer selbst nicht in diesem Drittstaat domiziliert sind.
Welche Länder stehen derzeit auf der EU-Liste von Drittstaaten mit hohem Geldwäscherisiko?
- Afghanistan
- Algerien
- Angola
- Bolivien
- Britische Jungferninseln
- Kamerun
- Kongo (demokratische Republik)
- Elfenbeinküste
- Haiti
- Iran
- Kenia
- Laos
- Libanon
- Mali
- Monaco
- Myanmar
- Namibia
- Nepal
- Nordkorea
- Russland
- Südsudan
- Syrien
- Trinidad und Tobago
- Vanuatu
- Venezuela
- Vietnam
- Jemen
EU - Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (27)
| LAND | IN KRAFT SEIT | NICHT IN FATF |
|---|---|---|
| Afghanistan | 23. September 2016 | X |
| Algerien | 5. August 2025 | |
| Angola | 5. August 2025 | |
| Bolivien | 29. Januar 2026 | |
| Britische Jungferninseln | 29. Januar 2026 | |
| Kamerun | 18. Oktober 2023 | |
| Kongo (Demokratische Republik) | 16. März 2023 | |
| Elfenbeinküste | 5. August 2025 | |
| Haiti | 13. März 2022 | |
| Iran | 23. September 2016 | |
| Kenia | 5. August 2025 | |
| Laos | 5. August 2025 | |
| Libanon | 5. August 2025 | |
| Mali | 13. März 2022 | |
| Monaco | 5. August 2025 | |
| Myanmar | 1. Oktober 2020 | |
| Namibia | 5. August 2025 | |
| Nepal | 5. August 2025 | |
| Nordkorea | 23. September 2016 | |
| Russland | 29. Januar 2025 | X |
| Südsudan | 13. März 2022 | X |
| Syrien | 23. September 2016 | |
| Trinidad und Tobago | 6. März 2018 | |
| Vanuatu | 23. September 2016 | X |
| Venezuela | 5. August 2025 | |
| Vietnam | 18. Oktober 2023 | |
| Jemen | 23. September 2016 |

