Echtzeit-Screening gegen EU-Länderlisten

Salle Alcide de Gasperi, Charlemagne-Geb., Brüssel

Echtzeitüberwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen nach der EU-Liste von Drittländern mit hohem Geldwäscherisiko


Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2026


Themen


DG FISMA

Europäische Kommission (EK)

EU-Länderliste

Geldwäschereiprävention

Fortlaufender KYC (pKYC)

Länderscreening

Laufende Sorgfaltspflichten

Risiko-Scoring

Transaktionsüberwachung

Verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD)

"360 Screenings überwacht die Liste von Hochrisikoländern der EU und kennzeichnet Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, die erhöhte Sorgfalt erfordern"

Was ist die Liste von Drittländern mit hohem Geldwäscherisiko?


Im Einklang mit Art. 29 Abs. 1 AML-VO (hier) hat die Europäische Kommission (EC) die Befugnis, Drittländer ausserhalb der EU zu ermitteln ("Drittländer mit hohem Risiko"), die signifikante strategische Mängel in ihrem nationalen System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen.


Wann aktualisiert die EU ihre Liste von Drittländern?


Die Europäische Kommission aktualisiert ihre Liste mehrmals im Jahr, häufig in Übereinstimmung mit dem Zeitplan der FATF (hier).


Welche Abteilung innerhalb der Europäischen Kommission ist für die Auflistung von Hochrisikoländern zuständig?


Zuständig bei der Europäischen Kommission für die Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen ist die Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (DG FISMA).


Welcher Handlungsbedarf besteht bei Beteiligung eines EU-Hochrisikolandes?


Verpflichtete Unternehmen wie Finanzinstitute mit Sitz in der EU müssen "Geschäftsbeziehungen oder gelegentliche Transaktionen" mit Beteiligung eines der aufgelisteten Drittländer sorgfältig prüfen und verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) gegenüber Kunden mit risikoreichem Länderbezug anwenden.


Entscheidend ist, dass die EU-Liste der Hochrisikoländer über die graue und schwarze Liste der FATF hinausgehen kann, wodurch eine parallel laufende Überwachung geboten ist. Die Auswirkungen dieser beiden Listen auf (i) die Risikoklassifizierung des gesamten Kundenstamms eines Finanzinstituts sowie (ii) dessen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr sind nicht zu unterschätzen.


EU-Geldwäscheverordnung (AML-VO)


Gegenwärtig müssen Verpflichtete ausschliesslich bei Geschäftsbeziehungen mit Domizil in einem EU-Hochrisikoland verstärkte Sorgfaltspflichten walten lassen.


Wesentliche Änderung in Bezug auf die Risikoländer bringt die EU-Geldwäscheverordnung (AML-VO), welche ab Juli 2027 für alle EU-Mitgliedstaatenunmittelbar ohne weitere Umsetzungsakte Geltung entfaltet. Nach der neuen AML-VO ist bereits die blosse Beteiligung eines Risikolandes Auslöser für verstärkten Sorgfaltspflichten.


Solch eine Beteiligung kann etwa vorliegen, wenn die Vermögenswerte einer Transaktion in einem Drittstaat mit hohem Risiko liegen, auch wenn die Vertragspartner und wirtschaftlichen Eigentümer selbst nicht in diesem Drittstaat domiziliert sind.


Welche Länder stehen derzeit auf der EU-Liste von Drittstaaten mit hohem Geldwäscherisiko?


  • Afghanistan
  • Algerien
  • Angola
  • Bolivien
  • Britische Jungferninseln
  • Kamerun
  • Kongo (demokratische Republik)
  • Elfenbeinküste
  • Haiti
  • Iran
  • Kenia
  • Laos
  • Libanon
  • Mali
  • Monaco
  • Myanmar
  • Namibia
  • Nepal
  • Nordkorea
  • Russland
  • Südsudan
  • Syrien
  • Trinidad und Tobago
  • Vanuatu
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Jemen

EU - Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (27)

LAND IN KRAFT SEIT NICHT IN FATF
Afghanistan 23. September 2016 X
Algerien 5. August 2025
Angola 5. August 2025
Bolivien 29. Januar 2026
Britische Jungferninseln 29. Januar 2026
Kamerun 18. Oktober 2023
Kongo (Demokratische Republik) 16. März 2023
Elfenbeinküste 5. August 2025
Haiti 13. März 2022
Iran 23. September 2016
Kenia 5. August 2025
Laos 5. August 2025
Libanon 5. August 2025
Mali 13. März 2022
Monaco 5. August 2025
Myanmar 1. Oktober 2020
Namibia 5. August 2025
Nepal 5. August 2025
Nordkorea 23. September 2016
Russland 29. Januar 2025 X
Südsudan 13. März 2022 X
Syrien 23. September 2016
Trinidad und Tobago 6. März 2018
Vanuatu 23. September 2016 X
Venezuela 5. August 2025
Vietnam 18. Oktober 2023
Jemen 23. September 2016

Quellen


DG FISMA (2025) Anti-money laundering and countering the financing of terrorism at international level (hier)


DG FISMA (2025) Internationale Bekämpfung der Finanzkriminalität: Kommission nimmt Russland in Liste der Länder mit hohem Risiko auf (hier)