Aktenführung mit
360 Documents
Konformität mit ISO 15489-1:2016 und GeBüV
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen im Schweizer Bankenbereich für Abklärungsbelege und Transaktionsunterlagen nach Geldwäschereigesetz (GwG)
Letzte Aktualisierung: 6. Oktober 2025
"Befindet sich der verwendete Server nicht in der Schweiz, so muss der Finanzintermediär über aktuelle physische oder elektronische Kopien der massgeblichen Dokumente in der Schweiz verfügen" (Art. 74 Abs. 3 GwV-FINMA)
Definition und Typologie
Welche Dokumente müssen archiviert werden
Für Schweizer Finanzintermediäre sind gemäss Art. 74 Abs. 1 GwV-FINMA ("Dokumentationspflicht und Aufbewahrung der Belege") (hier) folgende Unterlagen archivierungspflichtig:
- Eine Kopie der Dokumente, die zur Identifizierung der Vertragspartei gedient haben
- Die schriftliche Erklärung der Vertragspartei über die Identität des Kontrollinhabers bzw. der an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigten Person (Formular A oder K)
- Eine schriftliche Notiz über die Ergebnisse der Anwendung der Kriterien, die auf Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken (sog. GmeR) hinweisen (Risikoanalyse)
- Eine schriftliche Notiz oder die Unterlagen zu den Ergebnissen der Abklärungen bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit erhöhten Risiken (sog. TmeR)
- Die Unterlagen zu den getätigten Transaktionen
- Eine Kopie der Verdachtsmeldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) sowie sämtliche Datenbanken und Akten ("MROS-Meldedossier") im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen (Art. 34 Abs. 1 GwG)
- Eine Liste der unterhaltenen GwG-relevanten Geschäftsbeziehungen
Aktualisierungspflichten
Im Einklang mit Art. 7 Abs. 1bis GwG (hier) "überprüft [der Finanzintermediär] die erforderlichen Belege periodisch auf ihre Aktualität und aktualisiert sie bei Bedarf. Die Periodizität, der Umfang und die Art der Überprüfung und der Aktualisierung richten sich nach dem Risiko, das die Vertragspartei darstellt".
Aufbewahrungsdauer
In der Schweiz beträgt die Aufbewahrungsfrist für GwG-Belege 10 Jahre, beginnend mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung oder mit dem Abschluss der Transaktion (ibid., Abs. 3).
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für das MROS-Meldedossier beträgt 5 Jahre beginnend mit der erfolgten Einreichung der Meldung an die Meldestelle (Art. 34 Abs. 4 GwG).
Aufbewahrungsort
Während gewöhnliche Schweizer Firmen ihre Buchungsbelege (mit Ausnahme des Aktienbuchs und seinen Entsprechungen) theoretisch auch auf ausländischen Rechnern speichern dürfen, so müssen FINMA-unterstellte Finanzdienstleister obige Dokumente und Aktennotizen "an einem sicheren, jederzeit zugänglichen Ort in der Schweiz aufbewahr[en]" (Art. 74 Abs. 3 GwV-FINMA).
Hier gilt es zusätzlich zu beachten: "Befindet sich der verwendete Server nicht in der Schweiz, so muss der Finanzintermediär über aktuelle physische oder elektronische Kopien der massgeblichen Dokumente in der Schweiz verfügen" (ibid., Abs. 4).
Es sei darauf hingewiesen, das die Belege in Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Meldepflicht nach Art. 9 GwG oder des Melderechts nach Art. 306ter Abs. 2 StGB in einem separaten Sonderdossier ("MROS-Meldedossier") abgelegt werden müssen (Art. 34 Abs. 1 GwG). Mit Blick auf die aus Datenschutzgründen verkürzte Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren muss gemäss Schweizer Doktrin bei elektronischer Aktenführung darauf geachtet werden, dass diese Datensammlung auf einem gesonderten Datenträger oder Laufwerk abgelegt und auch nicht durch automatisierte Archivierungs- oder Backup-Prozesse mit anderen aufbewahrungspflichtigen Daten vermengt wird. Andernfalls ist die Vernichtung des Sonderdossiers ohne Beeinträchtigung der Integrität oder gar Unbrauchbarmachung der anderen Aufzeichnungen kaum zu bewerkstelligen.
Informationsarchitektur
Gemäss Art. 22 GwV-FINMA "erstellt, organisiert und bewahrt [der Finanzintermediär] seine Dokumentation so auf, dass sich eine der folgenden Behörden oder Personen innert angemessener Frist ein zuverlässiges Urteil über die Einhaltung der Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bilden kann:
- die FINMA
- ein von ihr beigezogener Prüfbeauftragter
- ein von ihr beauftragte Untersuchungsbeauftragter
- eine von der Revisionsaufsichtsbehörde zugelassene Prüfgesellschaft
- die Aufsichtsorganisation
[Der Finanzintermediär] erstellt, organisiert und bewahrt seine Dokumentation so auf, dass er Auskunfts- und Beschlagnahmebegehren der Strafverfolgungsbehörden oder anderer berechtigter Stellen innert angemessener Frist unter Beilage der nötigen Dokumente nachkommen kann".
Schnellstart
Datenerfassung: Hochladen, Outlook, Scanning
OCR-Technologie: Intelligente Texterkennung
Indexierung entlang Ihrer Ordnungsstrukturen
Volltextsuche mit Hervorhebung Suchresultat
Funktionsumfang von 360 Documents
Geschäftslogik
- Dokumente sowie Metadaten erfassen: Hochladen, Drag & Drop aus Outlook, Massenscannen, API
- Support von über 100 Dateitypen: Arbeit mit allen gängigen Dateiformaten
- Filesharing: Dokumente intern und extern teilen, Kennwortschutz und Gültigkeitsdauer von Links verwenden
- E-Mail-Anlagen erfassen: als verlinkte Akten oder eine einzige Sammelakte
- Akten aus externen Systemen importieren: Akten einzeln oder im Stapel migrieren
- Herkunftsdatum: Bei Migrationen Aufbewahrungsauslöser setzen, der zeitlich vor dem Datum der Erstellung der Akte in 360 Documents liegt
- Akten in Prozesse einbinden: Kommentieren, "To Do" Notizen, Metadaten validieren, Verträge rechtskonform nach ZertES oder eIDAS digital signieren
- Aktenduplikate erstellen: zur Verwendung in mehreren Geschäftskontexten (z.B. gleichzeitig in der Buchhaltung und Personalabteilung)
- Lifecycle Management: Statistik über Erstellung, Nutzung und Aussonderung von Akten führen
- Archivierung von Webseiten
Benutzbarkeit
- Praxisnahe In-App-Dokumentation in 4 Sprachen u.a. über die Grundlagen und Begrifflichkeit der ordnungsgemässen Aktenführung
- Firmenweite Volltextsuche: Intelligente Filter, Stichwort- und Synonymsuche in DE, EN, FR, IT
- Texterkennung (OCR) und Extraktion von Geschäftsdaten: modernste Computer Vision-Technologie mit hohen Vertrauenswerten
- Massive Datenextraktion: Automatisches Erkennen und Erfassen bestehender Metadaten
- Automatische Belegerkennung: über 30 Dokumenttypen (Rechnungen, Pässe, Formulare, etc.)
- Business Intelligence: Übersetzen, Zusammenfassen und Befragen von PDFs mit branchenführenden LLMs
- Service für benutzerdefinierte Metadaten: Eigene Attribute für Dokumente erstellen und erfassen
- Service für Metadatentemplates: Erstellung und Bewirtschaftung von Templates für Metadaten
- Eigene Metadaten nach syntaktischen Standards validieren: Booleans, Enums, Zahlen, Textstring, URLs, Zeitstempel, etc.
- Klassifizierungsservice: Akten und Dossiers nach Geschäftskontext klassifizieren (Buchhaltung, HR, Vertrieb, GwG Abklärungen, etc.)
- Erstellung und Bewirtschaftung von Geschäftsklassen
Regulatorik
- Konformität mit globalen Normen: ISO 15489-1:2016, ISO 16175-1:2020, DoD 5015.2-STD, MoReq2010
- Konformität mit Schweizer Normen: OR, GeBüV, DSG, eCH-0026, eCH-0038, eCH-0160, eCH-0164 (Schweizer Aufbewahrungspläne sind bereits vorkonfiguriert)
- Aufbewahrungsservice: Aufbewahrungspläne für Akten und Ordner definieren und bei neuen gesetzlichen oder geschäftlichen Rahmenbedingungen aktualisieren
- Verwahrung von Restmetadaten nach Aktenvernichtung: nicht zu löschende Metadaten dynamisch festlegen
- Konformität mit dem Schweizer Datenschutzgesetz: Einhaltung von Art. 25 ff. DSG ("Rechte der betroffenen Person"), insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Auskunft über "die Aufbewahrungsdauer der Personendaten" zu erteilen
- Service für gesetzliche Aktensperren: Unterbruch der Aufbewahrungsdauer bei Rechtsstreitigkeiten oder behördlichen Untersuchungen
- Übergabe: Ablieferung von archivwürdigen Akten an die öffentliche Hand
- Aufbewahrungsauslöser definieren: Erstellungsdatum, Herkunftsdatum, letzter Aktenzuwachs, Dossierabschluss, benutzerdefiniert
Sicherheit
- Nutzerservice: kleinteilige Zugriffskontrolle auf Stufe Akte, Ordner, Geschäftskontext und Dokumenttyp, um das Zweckbindungsprinzip jederzeit zu gewährleisten ("need to know")
- Historische Nutzer zurückverfolgen: vollständige Rückverfolgung sämtlicher Handlungen aller Nutzer von 360 Documents
- Rollenservice: kleinteilige Vergabe von Nutzerrollen mit freier Zuweisung von über 200 Aktionsdefinitionen (ADF)
- Sicherheitslogbuch: Protokollierungen von allen Interaktionen mit 360 Documents
- Object Lock: Akten auf Netzwerkstufe vor jeglicher Änderung schützen
- Erzeugung von Prüfsummen zur Integritätsprüfung und Erkennung von Duplikaten
- Nutzer über 2FA authentifizieren, bevor sie Zugriff erhalten
- Malwareprüfung beim Hochladen von Dateien
- Schweizer Datenzentren in Konformität mit ISO 27001 und den Anforderungen der FINMA
- 3-2-1 Backup: regelmässige Sicherheitskopien in der Schweiz auf Magnetbändern, um Erpressungssoftware abzuwehren
Bibliografie
360core Archivierungs-Add-In auf Microsoft AppSource (hier)
FINMA (2023) Geldwäschereiverordnung-FINMA (hier)
FINRA (2017) Regulatory Notice 17-18. Social Media and Digital Communications. Guidance on Social Networking Websites and Business Communications (hier)
Dieter Pfaff, Ruud Flemming (2019) Schweizer Leitfaden zum Internen Kontrollsystem (IKS) (hier)
William Saffady (2020) Managing Information Risks: Threats, Vulnerabilities, and Responses (hier)
William Saffady (2023) Information Compliance: Fundamental Concepts and Best Practices (hier)
Schweizerischer Bankenombudsman
(Fallnummer 2017/26)
Fristen für die Aufbewahrung und Lieferung von Bankunterlagen
(hier)